ProTandem fördert und organisiert deutsch-französische Austausche von Jugendlichen und Erwachsenen in der beruflichen Bildung. Jedes Jahr ermöglicht die Agentur ca. 3000 Teilnehmenden aus über 50 Berufsfeldern einen Aufenthalt im Partnerland. Insgesamt konnten so bereits rund 110.000 Personen von einer Austauscherfahrung mit ProTandem profitieren. Das Förderprogramm feierte 2020 sein 40-jähriges Bestehen.
Die Angebote von ProTandem sind:
- Gruppenaustausche in der Ausbildung,
- Gruppenaustausche in der Weiterbildung,
- Individualaustausche von Ausbilder/innen oder Lehrer/innen,
- Tandemsprachkurse.
Die Austauschprogramme richten sich an:
- Azubis,
- Bildungseinrichtungen,
- Erwachsene,
- Kammern & Innungen,
- Betriebe.
Das Austauschprogramm von ProTandem hat das Ziel:
• den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, die unterschiedlichen Aus- und Weiterbildungsangebote des Nachbarlandes zu entdecken,
• ihnen einen Auslandsaufenthalt mit realem Berufsalltag in einem neuen und interessanten sozio-kulturellen Umfeld zu ermöglichen,
• deutsche und französische Auszubildende, Lehrkräfte und Ausbildende sowie Betriebe miteinander in Kontakt zu bringen,
• Verbindungen zwischen französischen und deutschen Partnereinrichtungen zu schaffen,
• bei den Partnereinrichtungen das Wissen über das Bildungssystem des Nachbarlandes vertiefen,
• über die gemeinsame praktische Arbeit sprachliche Barrieren zu überwinden,
• die deutsch-französische Zusammenarbeit zu stärken und einer großen Anzahl von Jugendlichen unkompliziert die Teilnahme an einem internationalen Austauschprogramm zu ermöglichen.
Das Förderprogramm beruht auf dem Abkommen vom 5. Februar 1980 zwischen den Außenministern Deutschlands und Frankreichs über die Durchführung eines Austausches von Jugendlichen und Erwachsenen in beruflicher Aus- oder Weiterbildung. Die Mittel für die Agentur ProTandem und das Austauschprogramm werden auf deutscher Seite vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und auf französischer Seite vom Ministerium für Bildung und Jugend, vom Ministerium für Arbeit und vom Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten zur Verfügung gestellt.
Die Rahmenbedingungen des Austauschprogramms wurden weiter optimiert und um fünf Flexibilisierungsmaßnahmen erweitert, die zunächst bis zum 30.06.2021 gelten:
• Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer von 3 auf 2 Wochen.
• Reduzierung der Mindestteilnehmerzahl pro Gruppe von 8 auf 6 Auszubildende.
• Mehr Gestaltungsspielraum für die Planung der Praxisphasen während der Aufenthalte: Neben der Praktika in Unternehmen werden fortan weitere Formen des praktischen Lernens anerkannt wie beispielsweise eine Projektwoche in Werkstätten von Einrichtungen oder die Teilnahme am Unterricht.
• Möglichkeit den Austausch als reines Online-Projekt durchzuführen (sowie Kombination eines Online-Austausches mit anschließender physisch stattfindender Entsendung)
• Im Falle der Verschiebung einer Mobilität auf einen späteren Zeitraum können die Projektträger auf die gewährten Fördermittel zurückgreifen. Austausche können über ein oder zwei Kalenderjahre oder auch über ein oder zwei Schuljahre durchgeführt werden.